Wichtige Regeln bei Rückkehr aus dem Ausland zum Schulstart

  • 26. Juni 2020

Die Senatsverwaltung für Bildung weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die sich in den Ferien in Risikogebieten aufhalten, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 14 Tage in Quarantäne verbleiben müssen. Mit Stand 26.6.2020 gehören zu den Risikogebieten auch die Türkei, Ägypten und Libanon. (Klicken Sie hier für die aktuelle Liste der Risikogebiete auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts.)

Sie können nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet Ihr Kind nur dann zur Schule schicken, wenn Sie ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit einem negativen CoViD-Labortest vorlegen. Dieser muss aussagen, dass bei Ihnen und Ihrem Kind keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars‐Cov‐2‐Virus vorliegen. Es werden nur Ergebnisse von molekularbiologischen CoViD-Tests anerkannt. Der Test muss durchgeführt worden sein in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen vom Robert‐Koch‐
Institut hierfür empfohlenen Staat. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt worden sein.

Wichtig: Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als „unentschuldigt“. Planen Sie also eine rechtzeitige Rückkehr vor Schulbeginn, wenn Sie in Risikogebiete reisen!

Für mehr Informationen lesen Sie bitte weiter auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung. Bei Nachfragen rufen Sie bitte die Hotline vom Senat an: (030) 9028-2828 !

 

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