In Berlin besuchen die Kinder bis zum Ende der 6. Klasse eine Grundschule. Besonders leistungsstarke SchülerInnen haben jedoch die Möglichkeit, bereits nach der 4. Klasse ein grundständiges Gymnasium zu besuchen.
Die Anmeldung der Kinder erfolgt eigentlich immer an der Grundschule, die dem eigenen Wohnort am nächsten ist. Wenn jedoch der Besuch an einer Grundschule mit einem besonderen Profil, mit bilingualen Klassen oder eine Gemeinschaftsschule außerhalb des festgelegten Einschulungsbereiches gewünscht ist, ist dieser Wunsch in einem Antrag zu begründen. Ebenfalls auf Antrag (hier jedoch formlos) kann gegebenenfalls einem Wunsch auf Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht entsprochen werden – hier trifft die Entscheidung jedoch nicht die Schule, sondern die Schulaufsicht.
Voraussetzung für die Schulanmeldung
Die Anmeldung an einer vom Schulamt des Wohnbezirks zugeordneten Schule setzt voraus, dass sowohl der Wohnsitz als auch der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes in Berlin liegt.
Anmeldung an der Heinrich-Seidel-Grundschule
Die Anmeldung der Kinder an unserer Schule ist ungefähr im Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Mitte November eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr im Sekretatiat möglich.
Bis zur Aufnahme der Kinder als SchülerIn unserer Schule sind 3 Schritte notwendig:
- vorzulegen sind für die Anmeldung die Geburtsurkunde und die Personalpapiere des Kindes sowie auch die eigenen Personalpapiere
Untersuchung beim Gesundheitsdienst
- vorzulegen sind der Impfausweis des Kindes sowie relevante medizinische Unterlagen
(aus: Berliner Bildungs-ABC. Von vorschulischer bis beruflicher Bildung: Ein Überblick mit Hinweisen für Neu-Berliner)