Die Aufgabe der Gesamtelternvertretung ist die Wahrnehmung und Vertretung der Elterninteressen an unserer Schule. Die Aufgabenverteilung und die Rechte der Gesamtelternvertretung sind im Schulgesetz des Landes Berlin klar festgelegt.
Mitglieder der Gesamtelternvertretung sind diesem zufolge alle ElternsprecherInnen einer jeden Klasse oder Jahrgangsstufe. Aus ihrer Mitte werden stimmberechtigte Mitglieder für weitere Gremien der Schule und des Schulbezirkes gewählt, die damit einen wertvollen Beitrag für die Kinder unserer Schule leisten.
Gewählt werden Vertreter für:
- die Schulkonferenz (stimmberechtigt, 4 Mitglieder)
- den Bezirkselternausschusses (stimmberechtigt, 2 Mitglieder)
- die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen der Lehrkräfte und die Gesamtschülervertretung (beratend, 2 Mitglieder)
- die Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der SchülerInnen unserer Schule (beratend, 1 Mitglied)
Wir freuen uns über die Mitwirkung der Eltern von Kindern unserer Schule, denn uns verbindet das gemeinsame Anliegen, zusammen möglichst kindgerechte und den SchülerInnen entsprechende Regelungen zu finden.