Initiative Transparente Zivilgesellschaft & unser Förderverein
ITZ & Förderverein
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Zu diesen zehn Punkten zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, diese zehn Informationen auf ihrer Website leicht zugänglich zu veröffentlichen und unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung.
Gründungsjahr, Name, Sitz, Anschrift
Der 1994 gegründete Förderverein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Seidel-Grundschule e.V. – sein Sitz ist in 13355 Berlin, Ramlerstraße 9-10.
Satzung und Organisationsziele
Die Satzung unseres Vereins ist per Link als .pdf-Dokument einsehbar.
Zweck des Vereines ist die Beschaffung von Mitteln für die Heinrich-Seidel-Grundschule als Förderverein i.S.d. § 58 Nr.1 AO. Die Heinrich-Seidel-Grundschule hat die ihr zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für die Förderung der Erziehung und Ausbildung zu verwenden, so für die Beschaffung von Lehr-, Lern- und Sachmitteln, die Bezuschussung von schulischen Veranstaltungen, Auszeichnungen von Schülerleistungen.
Der Verein mit Sitz in 13355 Berlin, Ramlerstraße 9-10 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Bildung.
An dieser Stelle ist der aktuelle Bescheid vom 08. Juni 2018 ist als .pdf-Dokument einsehbar.
Name und Funktion der Entscheidungsträger
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.
Vorsitzender des Fördervereins: Gennadij Saikov
Stellvertreterin des Fördervereins:
Schatzmeisterin:
An dieser Stelle sind die Tätigkeitsberichte der Jahre 2015, 2016 und 2017 per Link als .pdf-Dokument einsehbar.
Sämtliche Mitglieder des Fördervereins sind ehrenamtlich tätig. Der Förderverein beschäftigt keine hauptberuflichen ArbeitnehmerInnen und auch keine Honorarkräfte.
Mittelherkunft und Mittelverwendung
An dieser Stelle sind die Informationen bezüglich der Mittelherkunft und der Mittelverwendung der Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017 per Link als .pdf-Dokument einsehbar.
Anteil der Zuwendungen von Privatpersonen am Gesamtbudget: 2015 – 62,8% | 2016 – 49,8% | 2017 – 47,9%
Anteil der Mitgliedsbeiträge am Gesamtbudget: 2015 – 3,3% | 2016 – 5,2% | 2017 – 1,5%
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen in Form von Mutter- oder Tochtergesellschaften, ausgegliederten Wirtschaftsbetrieben oder Partnerorganisationen.
Zuwendungen mit mehr als 10% der Jahreseinnahmen
Auf Wunsch der zuwendenden Personen unterbleibt an dieser Stelle die Namensnennung der Spendenden.
Für das Jahr 2015: ? Spender mit mehr als 30%, ? Spender mit mehr als 20%, ? Spender mit mehr als 10%
Für das Jahr 2016: ? Spender mit mehr als 30%, ? Spender mit mehr als 20%, ? Spender mit mehr als 10%
Für das Jahr 2017: ? Spender mit mehr als 30%, ? Spender mit mehr als 20%, ? Spender mit mehr als 10%
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet.Diese können per Email gestellt werden an: vff@hsgs.berlin Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.